Im Juli 2025 wird die Nationale Arzneimittelbehörde (NPRA) von Malaysia veröffentlichte die Arbeitsprioritäten für 2024 seiner Zentrum für Compliance und Qualitätskontrolle (CCQC) unter dem Überwachungs- und Beschwerdeabteilung (SCS) auf seiner offiziellen Website, in der Statistiken zu kosmetischen Verstößen veröffentlicht werden.
Probenahmesituation
Im Jahr 2024 sammelte die malaysische NPRA insgesamt 2.007 Chargen Kosmetikproben und schickte 1.577 Chargen zur Prüfung an das Labor. Insgesamt wurden 39 Produktchargen als nicht konform mit den Vorschriften eingestuft. Bei nicht konformen Kosmetika erteilt die NPRA den Inhabern der Kosmetikbenachrichtigung Warnungen und verlangt einen Produktrückruf oder die Aufhebung der Produktbenachrichtigung.
Darüber hinaus führten die malaysischen Regulierungsbehörden bei 1.943 Kosmetikprodukten eine Überprüfung der Etiketten durch und stellten bei 1.510 Kosmetika Verstöße gegen die Kennzeichnung fest. Die Nichteinhaltungsrate lag bei bis zu 80 %. Das Problem nicht konformer Produkte konzentriert sich auf fehlende Informationen zum Herkunftsland, fehlende Chargennummern, Inkonsistenzen zwischen dem kosmetischen Namen und dem gemeldeten Namen, Etiketteninformationen, die nur in Fremdsprachen angezeigt werden, und fehlende Namen und Anschriften des Meldeinhabers. Die malaysische NPRA könnte in Zukunft strengere Durchsetzungsmaßnahmen ergreifen, um die aktuellen Kennzeichnungsprobleme zu lösen.
Werbeaufsicht
Die Surveillance and Complaints Section (SCS) der NPRA ist für die Überwachung der Kosmetikwerbung zuständig. Im Jahr 2024 überprüfte diese Abteilung insgesamt 1.226 Kosmetikanzeigen in den gängigen sozialen Medien und auf E-Commerce-Plattformen und fand 384 nicht konforme Anzeigen mit einer Nichtkonformitätsrate von 31 %.
Wenn sich bei einer Untersuchung herausstellt, dass Kosmetikunternehmen, die nicht konforme Werbung veröffentlichen, nicht konformes Verhalten an den Tag legen, ergreift die NPRA Maßnahmen wie beispielsweise die Versendung von Warnschreiben mit der Aufforderung zur sofortigen Entfernung oder Löschung der nicht konformen Werbung oder die Löschung der Kosmetikmeldung. Im vergangenen Jahr gingen beim NPRA SCS insgesamt 101 berechtigte Beschwerden über Kosmetikwerbung ein, die zur Annullierung der Meldungen für 32 Kosmetika führten.
Qualitätsbeschwerden
Im vergangenen Jahr gingen bei der malaysischen NPRA insgesamt 168 Beschwerden über Kosmetika ein, die sich hauptsächlich auf Nebenwirkungen, verbotene Substanzen und übertriebene oder irreführende Behauptungen bezogen.
81 Beschwerden betrafen verbotene Substanzen, darunter Quecksilber Und Hydrochinon . Die malaysischen Behörden haben den Mitgliedsländern 19 Kosmetika gemeldet, die verbotene Substanzen enthalten (einige Produkte enthalten mehr als eine verbotene Substanz) durch das ASEAN Post-Marketing-Warnsystem (PMAS) , darunter 9 Kosmetika mit Quecksilber, 6 Kosmetika mit Hydrochinon, 7 Kosmetika mit Tretinoin , 6 Kosmetika mit Betamethason-17-valerat und 2 Kosmetika mit Clindamycin Und Metronidazol .
Es gab 66 Beschwerden im Zusammenhang mit Werbeaussagen, hauptsächlich im Zusammenhang mit Aussagen zur medizinischen Wirksamkeit oder Aussagen, die nicht in den Bereich der Kosmetik fallen.