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EU SCCS veröffentlicht abschließende wissenschaftliche Stellungnahme zu EHMC

Ende Juli 2025 wird die  Wissenschaftlicher Ausschuss für Verbrauchersicherheit der EU (SCCS)  offiziell die endgültige Stellungnahme zur Sicherheitsbewertung veröffentlicht Ethylhexylmethoxycinnamat (EHMC) , in dem klar zum Ausdruck kommt, dass die Verwendung dieses Inhaltsstoffs in Konzentrationen von nicht mehr als 10 % gemäß den geltenden Kosmetikvorschriften sicher ist. Diese Schlussfolgerung folgt der vorläufigen Bewertungsschlussfolgerung, die SCCS bereits im Jahr 2021 veröffentlicht hatte, diese endgültige Stellungnahme legt jedoch den Schwerpunkt noch stärker auf Expositionsbedingungen, Produktform und Anwendungshäufigkeit.

EHMC, auch bekannt als Octinoxat , es ist ein gängiger UV-B-Absorber, der häufig in Sonnenschutzmitteln, täglichen Hautpflegeprodukten und Make-up-Produkten verwendet wird. Allerdings hat sich die Diskussion über das potenzielle Risiko einer endokrinen Störung in den letzten Jahren verschärft, und die EU hat die Hersteller aufgefordert, weitere toxikologische Daten zur Verfügung zu stellen, um die Beurteilung zu erleichtern.

Der SCCS weist darauf hin, dass die vorliegenden Erkenntnisse darauf schließen lassen, dass EHMC aufgrund seiner östrogenen und antiandrogenen Aktivität sowohl in vitro als auch in vivo eine endokrin wirksame Substanz ist. Unter Berücksichtigung der bereitgestellten Daten und der Bedenken hinsichtlich der potenziellen endokrinen Interferenzeigenschaften von EHMC ist SCCS der Ansicht, dass EHMC sicher ist, wenn es als UV-Filter in Sonnenschutzlotion, Gesichtscreme und Handcreme, Lippenstift, Sonnenschutzspray und Pumpspray verwendet wird, und dass seine maximale Konzentration 10 % nicht überschreitet, egal ob es allein oder in Kombination verwendet wird, und dass es eine wichtige Referenzbasis für die Formelentwicklung und Produktanmeldung in der Branche darstellt.

EU SCCS veröffentlicht abschließende wissenschaftliche Stellungnahme zu EHMC 1

Zusätzlich zum EHMC veröffentlichte der SCCS gleichzeitig die neuesten Sicherheitsgutachten zu zwei weiteren Sonnenschutzmitteln —  Bis-Ethylhexyloxyphenol Methoxyphenyl Triazine (Bemotrizinol)  Und Diethylaminohydroxybenzoylhexylbenzoat (DHHB) , die beide in den gesetzlich zulässigen Konzentrationen als sicher bestätigt wurden.

Darüber hinaus enthält es auch wissenschaftliche Gutachten zu Hydroxylapatit (Nano)  Materialien, aus denen klar hervorgeht, dass sie unter bestimmten Partikelgrößen und Beschichtungsbedingungen für die Verwendung in Zahnpasta und anderen Produkten geeignet sind.

Die abschließende Stellungnahme des SCCS wird in der Regel zu einer wichtigen Grundlage für die Europäische Kommission  zur Überarbeitung der Anhänge zur Kosmetikverordnung . Für Sonnenschutzproduktmarken und Formellieferanten, die auf den EU-Markt eintreten möchten, bedeutet das rechtzeitige Erfassen und Reagieren auf solche wissenschaftlichen Meinungen eine effizientere Vorbereitung auf die Einhaltung von Vorschriften und ein effizienteres Produktlebenszyklusmanagement.

Obwohl EHMC unter bestimmten Bedingungen als sicher gilt, gibt es in einigen Ländern und Regionen (wie beispielsweise Hawaii, USA) immer noch umweltbedingte oder ökologische Einschränkungen für seine Verwendung. Markeninhaber sollten die Risiken auf Grundlage des Exportmarkts des Produkts weiter bewerten und alternative Zutatenreserven oder Strategien zur Formelanpassung entwickeln.

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