Am 21. Mai 2025 erteilte die World Trade Organization (WTO) die Benachrichtigung G/TBT/N/EU/1140, die von der Europäischen Kommission eingereicht wurde und Einzelheiten zum überarbeiteten Entwurf der EU Cosmetic Regulation (EC) Nr. Bekannt gab 1223/2009 bezüglich einer neuen Stapel von CMR -Substanzen. Die von diesem Entwurfsänderung (einschließlich Hexylsalicylat, Silber, O-Phenylphenol, Perborsäure usw.) abgedeckten Komponenten wurden durch die Delegation der EU-Kommission (EU) 2024/2564 bestätigt und werden als CMR-Substanzen in Wirksamkeit 2026 reguliert. Im Folgenden finden Sie Teileinträge aus der veröffentlichten Benachrichtigung.
Hexyl Salicylat, Inci -Name Hexyl Salicylat, CAS Nr. 6259-76-3 wird als CMR-Substanz der Kategorie 2 unter delegierter Regulation (EU) 2024/2564 klassifiziert. Gegenwärtig gibt es in den EU -Kosmetikbestimmungen keine regulatorischen Bestimmungen im Zusammenhang mit Hexylalicylat.
In Bezug auf die Sicherheit von Hexylsalicylat in Kosmetik gab das EU -Wissenschaftliche Ausschuss für Verbrauchersicherheit (SCCS) eine Stellungnahme SCCS/1668/24 im Oktober 2024 (Ergänzung zu SCCS/1658/23 veröffentlicht. Die Konzentrationen sind sicher für Kinder im Alter von & le; 3 Jahre:
Da Hexyl Salicylat die Bedingungen für die Befreiung von der Verwendung von CMR -Substanzen in Kosmetika erfüllt (d. h. CMR -Substanzen Kategorie 2, die durch SCCS -Bewertung als sicher als sicher erachtet werden), reguliert die EU sie unter dem Liste der eingeschränkten Substanzen wirksam 1. Mai 2026.
Silber
Silber, englischer Name Silber, CAS-Nummer 7440-22-4, ist ein zugelassenes Farbschiff (Farbindex Nr. 77820) Für die von der EU genehmigte Kosmetik und wird durch die EU -Kosmetikbestimmungen reguliert. Im März 2024 verabschiedete die EU die Änderung (EU) 2024/858, was das Verbot kolloidales Nano -Silber (Partikelgröße 1–100 nm) .
Drei Silberformen wurden als CMR -Substanzen der Kategorie 2 (Reprotoxika) unter delegativer Regulation (EU) 2024/ identifiziert2564:
Im Juli 2024 gab SCCS Stellungnahme SCCS/1665/24 über die Sicherheit von Silber in Kosmetika heraus und wies darauf hin Mikrometergröße Partikelsilber ist in den folgenden Konzentrationen sicher, wenn sie allein oder in Kombination in Lidschatten- und Mundprodukten verwendet werden (Lippenbalsam, Zahnpasta, Mundwasser):
Produkttyp | Max. Konzentration erlaubte |
---|---|
Lidschatten | 0.2% |
Lippenbalsam | 0.2% |
Erwachsene Zahnpasta | 0.05% |
Kinder Zahnpasta | 0.05% |
Mundwasser | 0.05% |
SCCS erklärte jedoch auch, dass mit 0,2% (Abspül-) / 0,3% (Leave-On) -Konzentrationen mit mikrischem Silbergröße unsicher sind, wenn sie allein oder in Kombination verwendet werden.
Angesichts der Tatsache, dass massives Silber, Silber pulver und Nanos ilber als CMR-Substanzen eingestuft werden und die Kriterien für die kosmetische Ausnahme nicht erfüllen, hat die EU-Kommission Wird massives Silber und Nano-Silber verbieten wirksam 1. Mai 2026.
Basierend auf der Schlussfolgerung der Sicherheitsbewertung von SCCs auf Silberniveau von Mikromikronengröße wird die EU es unter dem regulieren Liste der eingeschränkten Substanzen wirksam 1. Mai, 2026 Gleichzeitig wird das Silber in Mikrometergröße zu dem hinzugefügt Liste der autorisierten Farben wirksam 1. Mai 2026.
(Das Original der Benachrichtigung G/TBT/N/EU/1140: https://docs.wto.org/imrd/directdoc.asp?ddfdocuments/t/g/tbtn25/eu1140.docx )